Zahnentfernung

Wenn es notwendig wird einen oder mehrere Zähne zu entfernen, so ist dies heutzutage kein Grund mehr sich zu beunruhigen. In den meisten Fällen kann der Zahn problemlos mit der Zange gezogen werden. In nur wenigen Fällen, bei starker Zerstörung, muss der Zahn operativ entfernt werden. Durch moderne Betäubungsmittel ist dies mittlerweile absolut schmerzfrei.

Zahnimplantate sind ein ­hervorragender Ersatz bei fehlenden Zähnen, da sie Aussehen, Gefühl und Funktionalität von echten Zähnen nachbilden.

Weisheitszähne

Je nach Lage des Zahnes ergeben sich unterschiedliche Vorgehensweisen den Zahn zu entfernen. Eine detaillierte Aufklärung erfolgt in einem persönlichen Gespräch.

Selbstverständlich werden wir dafür sorgen, Ihre Behandlung so angenehm, entspannt und schonend wie irgend möglich zu gestalten. Normalerweise ist eine örtliche Betäubung für einen schmerzlosen Eingriff ausreichend. Sollten Sie jedoch Bedenken haben, können wir in einem persönlichen Gespräch die verschiedenen Möglichkeiten der Betäubung beleuchten und gemeinsam eine für die Behandlung sinnvolle und für Sie angenehme Lösung finden. In Einzelfällen ist der Eingriff auch unter Vollnarkose oder in Sedierung (Dämmerschlaf) möglich.

Es ist normal, dass nach der Operation eine Schwellung auftritt, die ein bis zwei Tage anhält und sich dann langsam zurückbildet. Eine stärkere Schwellung bedeutet dabei nicht zwangsläufig einen nicht regelrechten Heilungsverlauf.

Nach dem Eingriff sind sämtliche körperliche Aktivitäten zu vermeiden. Es darf keine Wärme entstehen. In der Regel bedarf es einer Woche Ruhe, bis wieder Sport betrieben werden kann. Regelmäßiges Kühlen beschleunigt den Schwellungsrückgang.

Normalerweise hat man sich nach ein bis zwei Tagen von dem Eingriff erholt. Eventuell auftretende Schwellungen sind im Normalfall nach drei bis fünf Tagen abgeklungen.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung richtet sich immer nach dem individuellen Einzelfall. OP-Größe, OP-Verlauf und individuelle Reaktion des Gewebes entscheidet über die notwendige Dauer der Arbeitsunfähigkeit.