Zahnerhalt

Wurzelspitzenresektion, Hemisektion und Wurzelspitzenamputation sind zahnerhaltende Eingriffe. Diese werden notwendig, wenn andere zahnerhaltende Techniken, die vom Zahnarzt vorgenommen wurden, nicht zum Erfolg führten. Dies betrifft insbesondere die Wurzelkanalbehandlung, bei der eine Entzündung im Wurzelkanal und der Umgebung der Zahnwurzel nicht ausheilt, so dass durch einen chirurgischen Eingriff die verbliebene bakterielle Infektion um den Wurzelspitzenbereich entfernt werden muss.

Wurzelspitzenresektion

Eine Wurzelspitzenresektion ist ein chirurgischer Eingriff zum Erhalt des Zahnes, sofern die zunächst durchgeführte Wurzelbehandlung nicht erfolgreich zu einer entzündungsfreien Ausheilung geführt hat. Ziel des chirurgischen Eingriffes ist das entzündliche Gewebe komplett in der Umgebung der Wurzelspitze zu beseitigen.

Um einen sicheren dichten Abschluss im Bereich des Wurzelkanals zu erreichen, wird ein Teil der Wurzelspitze abgeschnitten und, sofern notwendig, eine Wurzelkanalfüllung von der Wurzelspitze aus zusätzlich eingebracht, damit keine weiteren Bakterien aus dem Wurzelkanalbereich austreten können. Hierzu wird der Wurzelkanal mit Ultraschallinstrumenten aufbereitet und mit einer Wurzelfüllung nochmals dicht verschlossen. Nach sorgfältiger Säuberung und nochmaligem Verschluss des Wurzelkanals und Säuberung des Knochenareals wird das Zahnfleisch anschließend wieder dicht vernäht.

Die Erfolgsprognose ist abhängig von der Ausgangssituation. Hierbei spielen die Qualität der Wurzelfüllung und andere Kriterien eine große Rolle. In einem persönlichen Beratungsgespräch können alle Fragen fallspezifisch erörtert werden.

Wurzelspitzenamputation

Bei diesem Eingriff wird eine Wurzel vollständig unterhalb der Zahnkrone eines mehrwurzeligen Zahnes entfernt. Es besteht somit die Chance den Zahn trotz einer nicht zu erhaltenen Wurzel erfolgreich zu behandeln. Insbesondere mehrwurzelige Zähne im Seitenzahnbereich des Ober- und Unterkiefers können somit noch erhalten werden.

Die Notwendigkeit einer Wurzelamputation ergibt sich insbesondere bei Wurzelfrakturen, da hier keine Ausheilung mehr möglich ist.

Hemisektion

Bei diesem Eingriff werden der mindestens zweiwurzlige Zahn in der Mitte durchtrennt und eine Zahnhälfte einschließlich einer Wurzel chirurgisch entfernt. Dafür muss der Zahn bereits mit einer Wurzelfüllung versorgt sein. Nach Ausheilung des Knochenbefundes kann der verbleibende Teil des Zahnes mit einer Krone neu prothetisch versorgt werden.

Dieser Eingriff ist erforderlich, wenn eine Entzündung unter einer der beiden Wurzeln so ausgedehnt ist, dass der Erhalt einer Wurzel durch eine Wurzelspitzenresektion nicht möglich ist.

Freilegung retinierter, verlagerter Zähne

Retinierte Zähne sind Zähne, die zwar vollständig ausgewachsen, dabei jedoch ganz oder teilweise im Kiefer verblieben sind.

Wenn Zähne vollständig im Knochen verlagert sind, ist ein chirurgischer Eingriff zur Eingliederung des Zahnes notwendig. Wenn diese Zähne nicht freigelegt werden, kann es zu chronischen Entzündungen oder zur Zystenbildung kommen.

Bei diesem Eingriff wird zunächst die Beweglichkeit des Zahnes ermöglicht. Dazu werden gegebenenfalls störende Knochenanteile in der Umgebung der Krone des betroffenen Zahnes entfernt. Anschließend wird auf die Zahnoberfläche eine Halterung aufgeklebt – das sogenannte Bracket. Diese ermöglicht die Anbringung einer Vorrichtung, die den Zahn unter leichtem Dauerzug schrittweise in seine endgültige Position bewegt. Voraussetzung ist eine bereits eingeleitete kieferorthopädische Behandlung.

Kinderbehandlung/Milchzahnbehandlung

In unserer Praxis besteht die Möglichkeit einer konservierenden Behandlung, das heißt eine Behandlung durch Füllung kariöser Milchzähne. In seltenen Fällen ist auch die Behandlung bleibender Zähne konservierend möglich. Die Notwendigkeit einer Behandlung in Narkose muss im Vorfeld zwischen Zahnarzt und behandelndem Kieferchirurg geklärt werden.

Die Narkosebehandlung ist eine Ausnahme­indikation und keine Routinebehandlung und bedarf im Einzelfall unbedingt der vorhergehenden Klärung.